Geschäftsbedingungen
1. Zweck:
Dieser Vertrag legt die Bedingungen für die Nutzung der AØH-Aktivitätskarte fest, die Zugang zu verschiedenen Aktivitäten und Rabattvereinbarungen bietet, die von AØH organisiert werden.
2. Verwendung der Aktivitätskarte:
Die Aktivitätskarte gehört zum Ferienhaus des Käufers und kann vom Ferienhausbesitzer sowie allen übernachtenden Gästen/Mietern an der Adresse des Ferienhauses genutzt werden. Die Aktivitätskarte kann nicht an Dritte übertragen oder verkauft werden, ohne eine schriftliche Vereinbarung mit AØH.
3. Gültigkeitsdauer:
Die Aktivitätskarte ist ein Jahr ab dem Kaufdatum gültig.
4. Änderungen und Kündigung:
AØH behält sich das Recht vor, den Preis und die Bedingungen für die Nutzung der Aktivitätskarte mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Das Abonnement wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn das Abonnement nicht verlängert werden soll, muss es elektronisch vor dem Ablaufdatum gekündigt werden. Eine automatische Erinnerung an die automatische Verlängerung wird 14 Tage vor dem Ablaufdatum gesendet. In der Erinnerung befindet sich ein Link zur möglichen Kündigung des Abonnements. Die Erinnerung wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die bei der Erstellung der Aktivitätskarte angegeben wurde.
5. Zugang zu Aktivitäten:
Die Aktivitätskarte gewährt Zugang zu einer Auswahl von Aktivitäten und Rabattvereinbarungen, die von AØH organisiert werden. Der Ferienhausbesitzer sowie Gäste und Mieter können sich für die gewünschten Aktivitäten gemäß den von AØH festgelegten Verfahren anmelden.
6. Zahlung:
Der Ferienhausbesitzer wird jährlich für das Abonnement der Aktivitätskarte belastet. Im Falle von Anpassungen des Abonnementpreises wird eine Preisänderung erst bei der nächsten Verlängerung des Abonnements wirksam.
7. Haftungsausschluss:
AØH übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtungen/dem Teilnahme an Aktivitäten, die von der Aktivitätskarte abgedeckt sind, durch den Ferienhausbesitzer, Gäste oder Mieter entstehen.
8. Vertraulichkeit:
Der Ferienhausbesitzer, Gäste und Mieter verpflichten sich, alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Aktivitätskarte erhalten werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Anwendbares Recht und Streitbeilegung:
Dieser Vertrag unterliegt dänischem Recht. Etwaige Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, sollen durch Verhandlungen zwischen den Parteien zu lösen versucht werden. Führen die Verhandlungen nicht zu einer Lösung, wird die Streitigkeit vor den dänischen Gerichten entschieden.